Treppengeländer

Bei Treppengeländern sind nicht nur gestalterische Gesichtspunkte zu beachten. Verschiedene gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten. Grundsätzlich werden bei Absturzhöhen von mehr als 1 m Geländer notwendig. Diese Geländer müssen dann im privaten Bereich mindestens 90 cm hoch sein. Bei senkrechten Füllstäben darf der Zwischenabstand nicht größer als 12 cm sein.

Ein Geländer besteht im Allgemeinen aus:

  • Pfosten
    (aus Rundrohren, aus Quadrat- oder Rechteckrohren, aus Flacheisen als Doppelstab, etc.)
  • Ober- und Untergurt
    (waagerechte Verbindungen zwischen den Pfosten)
  • senkrechten Füllstäben
    (runde Füllstäbe, quadratische Füllstäbe, schlicht oder verziert)
  • Handlauf
    (Rundrohr, Flachstahl, Holz etc.)


Bei den Füllungen von Geländern sind verschiedene Materialien einsetzbar. Sowohl die vorgenannten Füllstäbe, als auch Glasscheiben, Lochbleche oder andere Füllungen sind möglich.

Je nach Einsatz im Innen- oder Außenbereich wird zwischen verschiedenen Materialien gewählt. Stahl farblich gestaltet, Stahl feuerverzinkt, Stahl feuerverzinkt und zusätzlich pulverbeschichtet, Edelstahl geschliffen, Holz oder auch Kombinationen aus diesen Materialien kommen zum Einsatz. Gern beraten wir Sie hinsichtlich der Einhaltung notwendiger Vorschriften und entwerfen Ihr individuelles Geländer.

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